Die Deutsche Telekom darf die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken. Eine entsprechende Vertragsklausel erklärte das Landgericht Köln für unzulässig. Damit gab es einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen statt.

Im Sommer hatte die Telekom Pläne verkündet , künftig alle Tarife für Internetflatrates im Festnetz umzustellen. Ab 2016 sollte das Datenvolumen limitiert werden: Nach 75 heruntergeladenen Gigabyte pro Monat würde dann die Surfgeschwindigkeit auf einen Bruchteil der ursprünglichen Datenrate fallen. Neuverträge enthielten in den vergangenen Monaten bereits entsprechende Klauseln im Kleingedruckten. Altverträge wären 2016 umgestellt worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Unternehmenssprecher sagte, man könne "diese Entscheidung nicht nachvollziehen". Noch liege das Urteil nicht vor. "Wir werden es prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen", sagte er.

Ursprünglich wollte die Telekom alle Leitungen auf 384 Kilobit pro Sekunden drosseln. Daraufhin gab es Demonstrationen gegen die Pläne, die Telekom wurde als "Drosselkom" verspottet. Auch die Bundesregierung hatte das Vorhaben kritisiert . Die Telekom korrigierte die Pläne anschließend und erhöhte die geplante Minimalgeschwindigkeit zum Surfen auf zwei Megabit pro Sekunde.

Trotzdem lehnte das Gericht diese Idee nun ab. Ihre Entscheidung begründete die Zivilkammer damit, dass Kunden mit dem Begriff Flatrate bei Internetzugängen einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit verbänden und nicht mit Einschränkungen rechneten. 

Vor allem aber kritisierten die Richter, die Drosselung werde nicht nur einige wenige Vielnutzer treffen, wie die Telekom behauptet. Alltägliche Anwendungen wie Videostreams erforderten heute den Download großer Datenmengen. Der Bedarf an Bandbreite steige ständig, eine Begrenzung auf zwei Megabit pro Sekunde träfe daher breite Nutzerschichten, so die Richter.  

Netzneutralität festschreiben

Verbraucherschützer begrüßten das. "Der Breitbandanschluss gehört mittlerweile zur Lebensgrundlage. Daher ist es nicht akzeptabel, wenn die uneingeschränkte Nutzung des Internets faktisch von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Nutzer abhängt", erklärte die Kampagne Surfer haben Rechte vom Bundesverband Verbraucherzentrale.

Gleichzeitig aber finden die Verbraucherschützer, dass es nur der erste Schritt sein kann. Denn die Telekom hat mit ihrem Plan eine Debatte über die sogenannte Netzneutralität ausgelöst, da das Unternehmen angekündigt hatte, bestimmte Netz-Anbieter und -dienste, vom Unternehmen Managed Services genannt, von der Drosselung auszunehmen. 

Bei Surfer haben Rechte heißt es: Die Bundesregierung müsse dringend "entsprechende gesetzliche Regelungen erlassen bzw. sich auf EU-Ebene für solche Regelungen einsetzen, die grundsätzlich jede unterschiedliche Behandlung von Inhalten und Anwendungen ausschließen". Nur so könne verhindert werden, dass große Anbieter wie die Telekom den Zugang zum Netz verknappten, um mehr Geld zu verdienen.

Das Landgericht will die vollständige Urteilsbegründung in den kommenden Tagen veröffentlichen.